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Betr.: Entwurf "Strafanzeige gegen die verantwortlichen Vertreter der Bundesrepublik Deutschland"
Lieber Leser,
bei der nachfolgenden Strafanzeige bitten wir um Ihre geschätzte Aufmerksamkeit. Sollten Sie selbst Geschädigter sein oder hierzu einen fachlichen Beitrag leisten wollen, bitten wir das am Ende zur Verfügung gestellte Formular auszufüllen.
Besten Dank. |
Entwurf:
Anlage
zur Strafanzeige gegen die verantwortlichen Vertreter der Bundesrepublik Deutschland,
Herrn
Bundesumweltminister
Sigmar Gabriel
Bundesministerium
für Umwelt
Naturschutz
und Reaktorsicherheit (BMU)
D-11055
Berlin
und
Frau
Bundeskanzlerin
Angela Merkel
Bundeskanzleramt
Willy-Brandt-Straße
1
D-10557 Berlin
wegen
des Verdachts der Untätigkeit und Beihilfe zur Körperverletzung, sowie Herbeiführung
von Gefahren für die Umwelt.
Die
Begründung im einzelnen:
Zum
Sachstand wissenschaftlicher Erkenntnisse Mobilfunk und Gesundheit und Umweltschäden
1)
Alle Lebensvorgänge, deren Steuerung und die Aufrechterhaltung des Lebens
bei Pflanzen, Tieren und Menschen beruhen auf und sind gebunden an
elektromagnetische Schwingungen im Mikrowellenbereich.
Zellteilung,
Zellwachstum, Weitergabe von Erbinformation, Stoffwechsel, wie z.B.
Ionenaustausch an der Zellmembran, Steuerung der Hormone und Neurotransmitter,
Steuerung der Bildung und Funktionsanpassung von Immunzellen, Aufrechterhaltung
optimaler Stoffwechselbedingungen (Homöostase), Erhalt und Wiederherstellung
gestörter Gesundheit (Eigenregulation, Immunkompetenz), die Weiterleitung jedes
Reizes und jeder Information erfolgen durch feinste elektromagnetische
Schwingungen auf der Zellebene.
Jede
Zelle ist Sender und Empfänger elektromagnetischer Schwingungen und tritt in
Resonanz mit natürlichen wie künstlichen elektromagnetischen Feldern.
Gesundheit
ist dabei gleichbedeutend mit ungestörtem Informationsfluss und Fähigkeit zu
sinnvoller und die Homöostase wiederherstellender Stressantwort (Regulationsfähigkeit).
Krankheit bedeutet gestörter Informationsfluss und Verlust der Regulationsfähigkeit
zur Wiederherstellung der Homöostase.
2)
Künstliche elektromagnetische Felder des Mobilfunks liegen im
Frequenzbereich der natürlichen, die Lebensvorgänge steuernden
elektromagnetischen Felder. U.a. aufgrund dieser Qualität (Resonanz) greifen
sie in die biologischen Steuerungsvorgänge als Störsender ein, induzieren
unnatürliche Schwingungsmuster im Organismus, verstellen die Steuerungssignale
und stören die natürliche Informationsübertragung.
Dabei
kommt es u.a. zu Ladungsverschiebungen an der Zellmembran, zu Störungen im
Ionenaustausch, zu Fehlreaktionen an den Neuronen und Nervenzellen, zu Veränderung
in der Hormonausschüttung, zur Freisetzung von Radikalen, Molekülbrüchen in
der Erbsubstanz, Verminderung immunkompetenter Zellen, Störung der Zellreifung,
Schädigung des Kollagens u.v.a.m. „Funkwellen treffen den Menschen in der
zentralen Steuerung der Lebensvorgänge“.
Die
gesundheitlichen Folgen dieser Störungen der biologischen Steuerungs- und
Lebensvorgänge reichen von unspezifischen Stressreaktionen über körperliche
und psychische Krankheitsmanifestationen bis hin zu Auslösung und
Beschleunigung von Krebserkrankungen. Naturgemäß sind diese Erkrankungen bei
jedem Menschen verschieden, je nach Vorbelastung, Immunstärke, Lebensabschnitt
und Intensität und Dauer der Strahlenbelastung.
Diese
Zusammenhänge sind seit Jahrzehnten erforscht, wissenschaftlich belegt und in
Hunderten von seriösen wissenschaftlichen Studien belegt.
3)
Seit der massenhaften Verbreitung des Mobilfunks mit Beginn der 90er Jahre sind
die genannten und schon zuvor bekannten Störwirkungen von Mobilfunkfrequenzen
bei den jetzt benutzen Mobilfunkfrequenzen in zahlreichen experimentellen
Kurzzeitstudien und einigen epidemiologischen Langzeitstudien bei Menschen und
Tieren erneut bestätigt und weitere Wirkungen ermittelt worden.
Alarmierend
ist auch die drastische Zunahme von Hirntumoren um 40% in den letzten 20 Jahren
in den USA und in Europa bei sog. white collar workers zwischen 20 und 40
Jahren, die eine besonders hohe Exposition mit Computern und Mobilfunk haben
(Dr. Brandes, Präsident der 2. Internationalen Konferenz für Neuro-Onkologie,
Padua, März 2003).
Einige
wichtige reproduzierbare Kurzzeitreaktionen auf Mobilfunkbestrahlung bei
gesunden Erwachsenen:
Verklumpung
der roten Blutkörperchen (Geldrollenphänomen – im Dunkelfeldmikroskop schon
nach 90 Sekunden Handytelefonat zu sehen). Langanhaltende EEG-Veränderungen
(z.T. tagelang) und Störung der kognitiven Leistungen nach kurzer
Handybenutzung bzw. Exposition mit entsprechender Strahlung.
Störung
des Schlaf- Wachrhythmus, Veränderung von Blutdruck und Herzfrequenz.
Signifikante Verminderung der Zahl der schnellen Spermien und Vermehrung der
langsamen bei Männern, die fünf Tage lang jeweils sechs Stunden lang ein Handy
am Gürtel getragen haben. Mangelnde Ausreifung roter Blutkörperchen,
Verminderung der Lymphozyten, Verminderung von Melatonin (u.a. wichtig für die
Krebsabwehr).
Ein
weiteres alarmierendes Forschungsergebnis: Öffnung der Blut-Hirn-Schranke und
Zerstörung von Neuronen im Gehirn von Ratten durch Handy-Strahlung. Das
Rattengehirn ist dem menschlichen Gehirn physiologisch sehr ähnlich, und
Untersuchungen über mögliche Schädigungen beim Menschen durch z.B.
Medikamente werden daher oft an Ratten durchgeführt.
Darüber
hinaus lassen die Art der EEG-Veränderungen beim Menschen bei Bestrahlung mit
Mobilfunkwellen darauf schließen, dass auch beim Menschen die
Blut-Hirn-Schranke geöffnet wird. Dies bedeutet den ungehinderten Eintritt von
Umweltgiften, wie z.B. Schwermetallen in den Hirnblutkreislauf und damit eine
Potenzierung der Schädigung durch Schwermetalle und Mobilfunkwellen. U.a. kann
damit die derzeitige erschreckende Zunahme von Parkinson- und Alzheimerähnlichen
Zuständen in Zusammenhang stehen.
Für
diese besondere Belastung ist u.a. die gepulste Strahlung, wie sie bei Handys,
bei Schnurlostelefonen oder drahtloser Computerkommunikation verwendet wird,
verantwortlich. Die Gesundheitsschäden durch elektromagnetische Felder im
Mikrowellenbereich werden durch diese gepulste Technik noch einmal erheblich
verstärkt.
4) Die Aussage, die gesundheitsgefährdende Wirkung des modernen Mobilfunks sei nicht erwiesen, es bestehe noch Forschungsbedarf zur grundsätzlichen Klärung oder gar die Behauptung, es bestehe keine Gesundheitsgefährdung, ist wissenschaftlich unhaltbar. Angesichts des Wissensstandes sowohl anhand der von der Mobilfunkindustrie bezahlten wie davon unabhängiger seriöser Studien und wissenschaftlicher Erkenntnisse bedeutet die Verbreitung einer solchen Behauptung Täuschung, Irreführung und massive Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung.
5)
Die Aussage, die Studien, die die Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunk
belegen, seien widerlegt oder nicht reproduzierbar, ist wissenschaftlich nicht
haltbar.
Keine
der alarmierenden Studien ist widerlegt, keine wirklich nachuntersucht worden
unter genau den gleichen Bedingungen wie die Originaluntersuchungen (z.B. wollte
M.H. Rappacholi 14 die Unschädlichkeit der Mobilfunkwellen beweisen. Die von
ihm bestrahlten Mäuse bildeten jedoch vermehrt Tumoren. Bei der
„Wiederholung“ der Studie Tammy Utteridge wurden andere Mäuse verwendet,
die zu sehr hoher Spontantumorbildung neigen, so dass natürlich kein
Unterschied zwischen bestrahlten und unbestrahlten Mäusen erkennbar war!).
Unliebsame
Studienergebnisse wurden zurückgehalten (Prof. Semm, Ecolog, Rinderstudie, Dr.
Carlo u.a.), Wissenschaftler, die das nicht mitmachten, wurden diffamiert, unter
Druck gesetzt und entlassen. Institute, die dieser Frage nachgingen, bekamen
keine Forschungsgelder mehr (Prof. Semm, Dr. v. Klitzing in Deutschland, Prof.
Santini in Frankreich, der Arzt Gomez Peretta in Spanien, Dr. Carlo in USA).
Die
Behauptung, Studien, die eine Gesundheitsschädigung durch Mobilfunk aufzeigen,
seien widerlegt oder nicht reproduzierbar, bedeutet ebenfalls Täuschung, Irreführung
und Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung.
6)
Die von der ICNlRP (International Commission on Non-Ionizing Radiation
Protection) aufgestellten und von der Deutschen Strahlenschutzkommission unverändert
übernommenen Grenzwerte für die Strahlenbelastung durch Mobilfunkfrequenzen
haben gar nicht die Frage des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung zum
Gegenstand, sondern die Frage des momentanen Kurzzeitschutzes vor übermäßiger
Gewebserwärmung von gesunden erwachsenen Arbeitern in der unmittelbaren Nähe
von stationären Sendeanlagen. Diese Werte sind ausschließlich aus der
Gewebserwärmung am Leichengewebe ermittelt und lassen alle nicht-thermischen
biologischen Wirkungen und Resonanzphänomene biologischer Regelkreise mit den künstlichen
elektromagnetischen Feldern des Mobilfunks vollständig außer acht.
Darüber
hinaus lassen die von der ICNIRP aufgestellten Grenzwerte die folgenden für die
Gesundheit unverzichtbaren Aspekte gänzlich außer acht:
-
Langzeiteffekte und Akkumulation - die besondere Strahlenempfindlichkeit von
Schwangeren, Kindern, Kranken und alten Menschen. - Das Auftreten von sog. hot
spots (unerwartet und unberechenbar hohe Wärmeentwicklung in einzelnen Körperregionen
durch Reflexion und unterschiedliche Gewebsdurchblutung).
-
Sog. biologische Fenster: das Phänomen, dass biologische Wirkungen bei einer
bestimmten Feldstärke nicht feststellbar sind, wohl aber bei Feldstärken
darunter (und nicht nur darüber)!
Das
Auftreten von unerwarteten und unvorhersehbaren Feldstärken und Frequenzen
durch Reflexion und Interferenz z.B. durch Hauswände und Erdboden (z.B. überraschenderweise
höchste Feldstärken in 1,2 km Entfernung eines Sendemastes.
In
Bussen, Bahnen, Autos und anderen als Faradayscher Käfig wirkenden Räumlichkeiten
können Feldstärken erreicht werden, die sogar noch über den astronomisch
hohen Grenzwerten der ICNIRP liegen!)
-
das Zusammenwirken von vielen Frequenzen (D- und E-Netz, Polizei- und Militärfunk,
Radar, Fernsehen, Schnurlostelefone und Handys) usw. Die Grenzwerte beziehen
sich immer nur auf eine einzige Frequenz alleine und lassen den sog. Synergismus
bei biologischen Systemen außer acht. - Der Synergismus mit anderen Umweltnoxen
- die Feldverstärkung im Körper durch Metalle (Zahnfüllungen, künstliche
Gelenke, Brillengestelle aus Metall usw.).
-
Die besondere Gefährdung durch die Pulsung. - Effekte auf Pflanzen und Tiere
und deren Gesundheitsauswirkung auf den Menschen.
-
Komplizierte systemische Reaktionsabläufe und Wirkzusammenhänge bei
biologischen Systemen (statt einfacher linearer Ursache-Wirkungs-Beziehungen).
7)
Die Grenzwerte der ICNIRP sind im Auftrag der neuseeländischen Regierung
von dem Wissenschaftler Dr. Neil Cherry überprüft worden, der zu einer
massiven Kritik an der tendenziösen wissenschaftlichen Einseitigkeit, der
Nichtberücksichtigung wichtiger wissenschaftlicher Erkenntnisse und an dem Außerachtlassen
biologischer Wirkungen von Seiten der ICNIRP gekommen ist.
Entgegen
dem von der ICNIRP und von der Strahlenschutzkommission erweckten Eindruck, die
ICNIRP handele im Auftrag der UNO / WHO oder sei eine ihrer Kommissionen,
handelt es sich dabei um eine selbst ernannte Gruppe, sie ist ein eingetragener
Verein mit Sitz in München ohne irgendeinen demokratischen, politischen oder
wissenschaftlichen Auftrag und ohne jede politische oder wissenschaftliche
Kontrolle. Sie ernennt ihre Mitglieder selbst, bei denen übrigens kein einziger
Mediziner dabei ist. Nach Auskunft von Kofi Annan hat sie nichts mit der UNO zu
tun und auch keinen Auftrag von dieser bekommen.
Die
Aussage, bei Einhaltung der Grenzwerte bestehe keine Gesundheitsgefahr, ist
wissenschaftlich unhaltbar. Sie bedeutet eine Täuschung, Irreführung und
Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung.
8)
Die oben aufgeführten Störungen der natürlichen Regelkreise und deren
krankmachende Wirkung durch Mobilfunk sind alle erforscht bzw. aufgetreten bei
Feldstärken, wie sie bei Benutzung handelsüblicher Handys bzw. bei Exposition
mit der von Sendemasten ausgehenden Feldstärken vorkommen, d.h. extrem weit
unterhalb der Grenzwerte.
Die
Grenzwerte sind keine ärztlich begründeten Werte, sondern politische Werte. So
gelten in verschiedenen Ländern völlig unterschiedliche Werte (z.B.
Deutschland 9.000.000 my-Watt / m2 für E-Netz; 4.500.000 für D-Netz, Schweiz
90.000 bzw. 45.000, ehemalige Sowjetunion 20.000!).
9)
In den letzten Jahren beobachten niedergelassene Ärzte in zunehmendem Maß
Fälle von z.T. schwersten körperlichen und psychischen Erkrankungen, die oft
scheinbar ganz unerklärlich auftreten; oder von plötzlicher Therapieresistenz
bei Kranken mit bis dahin gutem Ansprechen auf Medikamente. Immer öfter fällt
ein Zusammenhang mit einer unmittelbaren Erhöhung der Strahlenbelastung auf.
(Installation von Sendemasten, Handybenutzung, Installation eines
Schnurlostelefons nach DECT-Standard). Und ein Verschwinden der Symptome bei
Minderung der Strahlenbelastung.
Siehe
dazu den Freiburger Appell, mit dem von über 1000 Ärztinnen und Ärzten aus
dem In- und Ausland dringend auf diese Zusammenhänge hingewiesen und sofortige
Schutzmaßnahmen gefordert werden.
Die
Zahl der elektrosensiblen Menschen steigt sprunghaft an (nach Schätzung der WHO
bei derzeit 5 Prozent der Bevölkerung). Solche Menschen registrieren
unmittelbar subjektiv, was in den zahlreichen Studien als Störung biologischer
Regelkreise objektiviert wurde und sich schließlich als Krankheit manifestiert.
Es gibt Tausende von beobachteten und z.T. gut dokumentierten Einzelfällen, bei
denen die Beschwerden solcher Menschen auftreten bei nachgewiesener
Strahlenbelastung und bei nachgewiesener Entlastung wieder verschwinden.
Allerdings gibt es ein zunehmendes Problem für epidemiologische Untersuchungen:
Es gibt kaum noch unbelastete Örtlichkeiten und keine unbelasteten Bevölkerungsgruppen
mehr für Vergleichsstudien!
10)
Es liegen beweiskräftige Schriftwechsel vor, aus denen bereits seit 1994
das Bundesumweltministerium über
die kommenden Gefahren des Klimawandels durch die sprunghaft angestiegene
elektromagnetischen Wellen Kenntnis hatte. Das Bundesumweltministerium blieb
bisher untätig, mit den Folgen, dass verheerende Naturgewalten zu katastrophale
Schäden, Tote und Verletzte führte.
In
div. Dokumentationen und Studien wurde hier rechtzeitig Nachgewiesen, dass
elektromagnetische Wellen die Luftmoleküle in Schwingungen versetzten und dadurch sich das Klima erwärmen muss.
Als
Nachweis wir hier u.v.a. auch auf den o.g. Schriftwechsel und die
wissenschaftlich dokumentierte Lektüre mit dem Titel, „Kapitalverbrechen an
unseren Kindern“ von Klaus-Peter Kolbatz verwiesen.
11)
All diese genannten schweren Gesundheits- und Umweltbelastungen durch Mobilfunk
bestehen schon jetzt – vor dem Ausbau von UMTS. Durch den flächendeckenden
Ausbau dieser neuen Technologie mit einem breiten Band an gleichzeitig
abgestrahlten zusätzlichen Mikrowellenfrequenzen (trotz anderslautender
Meldungen ebenfalls gepulst, u.a. in der weiteren Ausbauphase!) kommt im Bereich
der biologischen Frequenzen eine dramatische Vervielfachung der Gesundheitsstörungen
mit noch höherer ständiger Überlastung des Immunsystems dazu. Dies geschieht
ohne jede Anpassung der Grenzwerte an diese neuerlichen enormen synergistischen
Effekte.
Ein
vollständig unkontrollierter und uneingeschränkter Ausbau der UMTS-Technologie,
wie er von den angezeigten Ministern „zur Aufhebung wirtschaftsbelastender
Bestimmungen“ betrieben wird, ohne gleichzeitige sofortige Einführung von
wirksamen Schutz- und Kontrollmaßnahmen und drastische Absenkung der Grenzwerte
unter gesundheits- umwelterhaltenden Gesichtspunkten, nimmt eine hochgradig
menschenbelastende Bestrahlung in Kauf und stellt eine schwerste Gesundheits-
und Umweltverletzung dar.
Bei
der Frage der gesundheits- und urweltlichen Gefahren durch Mobilfunk handelt es
sich nicht um einen Wissenschaftsstreit, sondern um einen Gegensatz zwischen
wirtschaftlichen Interessen einer Industriebranche und gesundheitlichen- und
urweltlichem Interessen der Bevölkerung.
In diesem Widerstreit wird mit der von den angezeigten Ministern eingebrachten
Gesetzesänderung die Rechtsposition der Bürger ausgehöhlt, und die Gesundheit
der Bürger und die noch lebenswerte Umwelt wird geopfert. Damit handelt der
Gesetzgeber willkürlich und zum Schaden der Bevölkerung.
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Danke für Ihre rege Beteiligung |