"REM-Schlaf",   „Traumkiller“         und verändertes "Zeitempfinden". 

von Klaus-Peter Kolbatz

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Burnoutforschung

Buchempfehlung

Blog für Querdenker

Abschnitt 1
Vorwort
Stand der Wissenschaft
Rückblick Smog 1952

Maßnahmen gegen Smog

Klimaerwärmung steigt weiter.

Rückzug der Wissenschaftler

 

Abschnitt 2
Ursache Mikrowelle 

Gegendarstellung

Sendeenergie erwärmt die Luftmoleküle

Chlorgas und Ozonloch

Chloralkalielektrolyse

9000 Satelliten

Problemlösung

Antw. v. BM Prof. Dr. Töpfer

Das Haarp-Projekt

Angriff auf eine Radiostation

Hochfrequenzwaffen

Nuclear/Hightech-Waffen

Bevor es den Menschen gab..

Stürme/Überschwemmungen

Waldbrände

Tschernobyl/Klimawandel

WMO/Hitzewelle

Klimawandel

Gletscher schmelzen

Antarktis schmilzt

Baume sterben

Wale stranden 

Artenvielfalt

Naturgewalten

Regenmacher/Silberjodid

Sonnenwinde/Polarlichter

 

Unsere Beiträge zum Naturschutz "muna 2003:

Klimaerwärmng "muna 2003"

Dachbegrünung "muna 2003"

Tsunami "muna 2003"

 

Interaktv:

Hurrikan  Interaktiv

EL-Nino Interaktiv   

Wetterküche Island

Flash Sturm USA

Nuclear Reaktor

CO2/Lebenserwartung

Planetensystem

Polarlichter

Universum/Zukunft

 

Abschnitt 3
Wissenschaftliche Studien

Tierversuche

Hirnschäden

92V auf das Gehirn

Blutbild 

Mobilfunk

Hautkrebs

Blut-Hirn-Schranke

Dr. Reinhard Munzert

REM-Schlaf/Stressschlaf

Burn-out-Syndrom

Kernreaktion/Energie

 

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kinderschutz

Irak-Krieg Teil 4

Irak-Krieg Teil 5

 

© Klaus-Peter Kolbatz

 

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Elektrosmog stört unseren REM - Schlaf ! -

- Verändert Elektrosmog unser Zeitempfinden und 

steigert unser aggressives Verhalten ? -

 

- Mystisches, Geheimnisvolles, Unerklärliches?

Gibt es ein Leben nach dem Tot?

 

Psychische Erkrankungen "Schlaf" 

Der Traum

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Mit 60 Jahren empfindet man, dass die Zeit schneller verrennt als früher. Umfragen bei Gleichaltrigen haben dieses uneingeschrägt bestätigt und als Begründung „das liegt eben am Alter, da vergeht die Zeit schneller“ beantwortet. (Jugendliche können nicht befragt werden, da sie auf Grund ihres Alters keine Vergleichserfahrungen haben können.)

Eigentlich müsste es aber genau umgekehrt sein, denn früher haben wir noch in der Woche bis zu 56 Stunden gearbeitet und hatten nur 14 Urlaubstage im Jahr. Heute werden nur noch 38 Stunden in der Woche gearbeitet und wir haben teilweise bis zu 36 Tage Urlaub.

 

Früher hatten wir kein Auto mit dem wir mal schnell etwas erledigen konnten. Lange Fußwege oder Bahnfahrten waren die Regel. Im Haushalt war eine Waschmaschine oder ein Geschirrspüler fremd und mit viel Zeitaufwand musste alles mit der Hand erledigt werden. Wir hatten somit früher viel weniger Freizeit und trotzdem empfinden wir, dass wir heute weniger Zeit haben.

 

Also woher kommt dieses widersprüchliche  Zeitempfinden?

 

Unser Gehirn scheint niemals zu ruhen. Auch während der Schlafphasen bleibt die elektrische Hirnaktivität aktiv, allerdings auf andere Weise als im Wachzustand. Und hier ist möglicherweise die Erklärung zu finden.

   

Elektrosmog  oder sogenannte elektromagnetischen Strahlungen, fördert offensichtlich den Stoffwechsel im Gehirn und das physische Geschehen lässt nicht mehr die notwendigen Ruhephasen wie früher als es noch überschaubare Sender gab, zu.  

 

Ein kritischer Haupteffekt besteht darin, dass elektromagnetischen Strahlungen die Zeitspanne bis zum Eintritt der ersten, von Träumen begleiteten REM-Phase verringert und den Anteil der REM-Phasen an der gesamten Schlafdauer von 17 auf unter 14 Prozent herabsetzt. Speziell im REM-Schlaf erhöht sich auch die Ausschlagsweite (Amplitude) der Hirnstromkurven, was anzeigt, dass mehr Nervenzellen im gleichen Takt Impulse abfeuern und daher nicht für die Verarbeitung komplexer Daten zur Verfügung stehen.

 

Es gibt zwar noch keine allgemein anerkannte Theorie über die Funktion der REM-Phasen, doch sprechen viele Befunde dafür, dass im Traum neue Informationen sortiert, mit alten verglichen und im Langzeitgedächtnis abgespeichert werden. Man muss also durchaus die Möglichkeit erwägen, dass elektromagnetischen Strahlungen  „Traumkiller“ sind und u. a. auch Störungen beim Lernen und Erinnern verursachen.

 

 Das heißt aber auch, nicht nur in der Nacht sondern auch am Tag wirken die elektromagnetischen Strahlungen auf unsere elektrischen Hirnaktivitäten ein und unsere Psyche empfinden es als Stress oder wie die Älteren sagen  „die Zeit verrennt so schnell“.

 

VIDEO: Messungen mitten in der Stadt

Laut ITK-Branchenverband Bitkom wurden In der Silvesternacht (2008) in Deutschland 300 Millionen SMS mit Neujahrswünschen verschickt.

Zudem gab der Bitkom bekannt, dass 2008 in Deutschland 29,1 Milliarden SMS übermittelt wurden.

BILD Links VIDEO: "Mikrowellen mitten in der Stadt"

BILD rechts: Sender in Berlin (pdf)

Sender in Berlin (pdf)

 

Der erholsame Schlaf, in dem sich das Nervensystem und unsere Psyche erholen soll, wird durch die elektromagnetische Strahlung ständig zusätzlich in Aktion versetzt und der von der naturgegebene wichtige Regenerationsschlaf ist beeinträchtigt oder bleibt sogar ganz aus.

 

Unausgeglichenheit und Aggressivität sind die Folge. Der sogenannte „Stressschlaf“ entsteht somit nicht nur durch akustischen Lärm während der Nachtruhezeiten, sondern die Wirkung von elektromagnetische Strahlungen haben den gleichen Effekt. 

 

Ein besonders kritischer Effekt besteht bei Kinder. „Die Schädeldecke von Kindern ist noch zu dünn, ihr Nervensystem noch nicht voll ausgebildet und sie sind der elektromagnetischen Strahlung, auch von Handys besonders ausgesetzt“.  Dieses würde ein signifikanter Hinweis auf die heute unter Stress mit ungewöhnlich  hoher Aggressivität stehenden Jugendlichen sein und müsste bei Verletzungen des Strafrechts neu bewertet werden. 

 

weiter mit Achtung! Warnung! Gehirn Schauen sich die folgenden Seiten nur an, wenn Sie starke Nerven besitzen!

und weiter mit: Wie athermische Mikrowellen-Exposition Neuronenschäden verursacht

 

Wissenschafter haben entdeckt, dass ein Anruf von nur gerade zwei Minuten die natürliche elektrische Aktivität in einem Kindergehirn bis zwei Stunden nachher beeinflusst.

 

Und sie fanden das erste Mal, wie Radiowellen von Mobiltelefonen tief ins Gehirn eindringen und nicht nur rund ums Ohr.

 

Dr. Gerald Hyland - ein Regierungsberater in Sachen Mobiltelefone - sagt, er finde die Ergebnisse "extrem alarmierend".

 

Die Resultate zeigen, dass die Gehirne von Kindern sogar nach einem sehr kurzen Telefonat für lange Perioden angegriffen sind. Die Muster ihrer Gehirnwellen sind abnormal und bleiben es für eine lange Periode. Dies könnte ihre Stimmung und ihre Lernfähigkeit im Klassenzimmer angreifen, wenn sie z.B. vorher während der Pause ein Mobiltelefon benutzt haben.

 

Wir kennen noch nicht alle Antworten, (siehe hierzu auch Mystisches) aber die Veränderung der Gehirnwellen könnten zu Folgen führen, wie Konzentrationslücken, Vergesslichkeit, Lernunfähigkeit und aggressives Verhalten.

 

Dr. Michael Klieeisen, der die Studie leitete, sagte: "Wir konnten minutengenau sehen, was im Gehirn vorgeht. Wir haben niemals erwartet, so fortlaufende Vorgänge im Gehirn zu sehen. Wir sind bestürzt, dass heikle Balancen, die existieren, wie der Immunschutz gegen Infektionen und Krankheiten, durch das Zusammenspiel mit der chemischen Balance im Gehirn verändert werden können."

 

In DDR Gefängnisse wurden ausreisewillige Häftlinge durch Schlafentzug bis zu Wahnsinn gefoltert und sind teilweise deshalb bis Heute noch in Psychologische Behandlung.  

Eine andere Verwendung ist die Bewusstseinskontrolle durch elektromagnetische Strahlungen bei Haarp.

Ein Beispiel für die Art des Schadens, die HAARP anrichten kann, stammt von einem völlig anderen Projekt, einer Radareinrichtung der Air Force, die 1979 in Betrieb genommen wurde. Von einem Standort in Cape Cod sandte der “Pave Paws“-Sender nur 1 Tausendstel der elektromagnetischen Energie von HAARP aus, aber seine Auswirkungen waren immer noch tödlich. Innerhalb von zwei Jahren entwickelten Frauen, die in den umliegenden Städten wohnten, Leukämie mit einer Häufigkeit, die um 23% höher lag als der Staatsdurchschnitt, und verschiedene Arten von Krebs mit einer um 69% höheren Häufigkeit als andere Frauen in Massachusetts.

Die vielleicht gefährlichste mögliche Anwendung von HAARP ist Bewusstseinskontrolle und Bewusstseinsspaltung, obwohl diese Anwendungsmöglichkeit in der offiziellen Literatur niemals erwähnt wird. HAARP sendet auf den gleichen Frequenzen, die auch das menschliche Gehirn verwendet, und kann für spezifische Anwendungen auf gesamte Völkerschaften abgestimmt werden. Es ist auch denkbar, dass die Technologie dazu verwendet werden könnte, Worte, Geräusche (Stimmen, Pfeifen, Brummen...) und Bilder direkt in das Bewusstsein ganzer Völker hineinzuprojizieren. 

Wie wichtig ein gesunder Schlaf ist zeigt sich auch bei den jüngsten Horrormeldungen.

„Wir lesen immer häufiger von Jugendliche Amokschützen in Schulen. Hier sollen Killerspiele Schuld sein. Ich glaube ehr hier spielt der Schlafentzug eine Rolle. Denn diese Kids spielen meistens weit bis in die frühen Morgenstunden hinein", sagt Klaus-Peter Kolbatz.

Die Folgen von mangelndem Tiefschlaf  können u.a. auch "Burn-out-Syndrome" sein. Burn-out heißt wörtlich übersetzt, ein Zustand der inneren Leere. Hier sind es oft hochbegabte und engagierte Menschen, die sich in ihrem Beruf mit hoher Intensität engagierten. 

                                                                                                                                      (siehe hierzu auch Mystisches)

                                                                                                                                      Weiter zu "Psychische Erkrankungen" "Traum".

 

Macht Mobilfunk krank? - Die Studien machen mich nachdenklich!

VIDEO: "Schlafstörung"

VIDEO: "Blutbild"

VIDEO: "Mobilfunk"

VIDEO: "Klimawandel"

"Strafanzeige gegen die verantwortlichen Vertreter der Bundesregierung"

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Literaturempfehlung:

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"Kapitalverbrechen an unseren Kindern - Das Geschäft mit der Zerstörung Klaus-Peter Kolbatz, Book on Demand - 328 Seiten; Erscheinungsdatum: 2004, ISBN: 3833406240 Klaus-Peter Kolbatz, Book on Demand - 328 Seiten; Erscheinungsdatum: 2004, ISBN: 3833406240

Hinweis des Autors zum Buchtitel.....>>>

Burn-out-Syndrom. - Infarkt der Seele - Psychologie & Hilfe. Business & Karriere. 2. Auflage - wie ich aus meiner inneren Leere wieder heraus kam -. Klaus-Peter Kolbatz, Book on Demand - 184 Seiten; Erscheinungsdatum: 2008, ISBN: 9783837065213;

 

Wie sieht das Jenseits aus

Mystisches, Geheimnisvolles, Unerklärliches? Wie sieht das Jenseits aus ? Was ist die Seele ? Die Seele ist Gott ! ... Wie sieht das Jenseits aus ? Was ist die ...

http://www.klimaforschung.net/mystisches/seele.htm

Magnetische Antennen im Gehirn nachgewiesen

Forschungsbericht, Institute of Technology, California

Winzig kleine magnetische Kristalle im menschlichen Gehirn hat ein Team um Joseph Kirschvink vom California Institute of Technology (Caltech) in Pasadena ausfindig gemacht. Sie dürften die Diskussion um den „Elektro-Smog“ weiter verschärfen - um die elektrischen Felder, die Überland- und Hausleitungen umgeben und in Verdacht stehen, Erkrankungen auszulösen oder zu fördern. Elektrizitätskonzerne haben diese Zusammenhänge bislang bestritten. Sie konnten sich dabei auf die physikalische Lehrmeinung stützen, dass der menschliche Organismus über keine „Antenne“ zum Empfang relativ schwacher elektrischer Felder verfüge.

Die jetzt entdeckten Magnetit-Kristalle (Magnetit = Magneteisenstein) könnten sich jedoch als eine solche erweisen. Schwarze Pünktchen auf magnetischen Resonanzbildern (MRI) von menschlicher Gehirnsubstanz brachten Kirschvink und Kollegen auf die Spur. Die Forscher vermuteten, dass es sich um magnetische Partikel handeln könne. Tatsächlich gelang es ihnen, aus dem Gehirnmaterial von sieben Verstorbenen 50millionstel Millimeter kleine Magnetit-Kristalle zu isolieren und deren magnetisches Feld auszumessen. Das Team arbeitete in einem speziellen, mit Hilfe von sechs Tonnen Stahl gegen das Magnetfeld der Erde abgeschirmten Laborraum und benutzte teflonbeschichtete Instrumente, die metallische Verunreinigungen der Untersuchungsgegenstände verhinderten. Ein aus Supraleitern gefertigtes, hochempfindliches Magnetometer vervollständigte die Ausrüstung.

Ergebnis der Analyse:

Die meisten Regionen des Gehirns enthalten fünf Millionen Magnetit-Kristalle pro Gramm, die schützende Gehirnmembran sogar 100 Millionen.

Wozu allerdings das Gehirn die magnetischen Kristalle bildet, bleibt für die Forscher bislang ein Rätsel. Spekulationen über einen verschütteten magnetischen Sinn, der Menschen ähnlich wie Walen die Orientierung erleichtert oder Wünschelrutengänger zu Wasseradern führt, werden dadurch zur Überlegung: „Es gibt derzeit noch keinen Beweis, dass die mikroskopisch kleinen Magnetitteilchen bei Menschen irgendeine Sinneswahrnehmung bewirken.“ Immerhin aber bieten sie möglicherweise einen ersten Ansatz zur Klärung, wie Elektro-Smog überhaupt auf den Körper wirken könnte: „Magnetit reagiert mehr als eine Million mal stärker auf ein äußeres Magnetfeld als jedes andere biologische Material. Wenn nur eine von einer Million Zellen Magnetit enthält, kann ein Magnetfeld (z.B. auch das Erdfeld, und die Sonnenflecken) das Gehirn direkt beeinflussen.“

Aber auch die beruhigende Versicherung der Industrie, elektrische Felder würden den Menschen ohne die geringsten Folgen durchdringen, darf also mit Grund bezweifelt werden: „Sollten die Kristalle zum Beispiel in den Kanälen enthalten sein, die den Transport von Substanzen durch die Zellmembranen regulieren, und begännen sie durch ein äußeres Magnetfeld unkontrolliert zu schwingen, kann man sich alle möglichen Wirkungen vorstellen.“

Quelle: Institute of Technology California

 

Hallo liebe Mobilfunkkritiker:

Juristischer Widerstand und Klagen vor Gericht lohnen sich !

 Herr A.G. und seine Eltern klagten gegen den Freistaat Bayern und die Betreiberfirma E-Plus. E-Plus  hatte im Jahr 1994 in 17m Entfernung vom Wohnhaus der Familie in einer Gemeinde in Oberbayern ihre Mobilfunk-Antenne auf einem nachbarlichen Gebäude installiert.

Die Familie G. litt darauf unter extremen Schlafstörungen, seit dem Jahr 1999 sahen sich die Eltern des Klägers gezwungen, auswärts zu schlafen. Aber auch der Aufenthalt in der Wohnung tagsüber mit Strahlenwerten (Leistungsflussdichte) von 900nW/cm2  war   gesundheitlich extrem belastend:  Die Mutter des Klägers entwickelte fünf Jahr nach Inbetriebnahme der Sendeanlage ein Nierenkarzinom, das zur operativen Entfernung einer Niere führte.

Auch der Kläger selbst litt seit Installation der Antenne unter schweren Schlafstörungen – beklagt wurden vor allem ein völliges Wegfallen des Tiefschlafes. Neben dem damit zusammenhängenden chronischen Erschöpfungssyndrom bei labormäßig nachgewiesener erheblicher Melatoninreduktion (im Morgenurin)  waren zudem ein permanenter beidseitiger Tinnitus  (hochfrequente Ohrgeräusche) besonders quälend.

Trotz schlechter Erfolgsprognose entschloß sich Familie G. zur Klage gegen den Freistaat Bayern und die Betreiberfirma. Das Mandat erhielt ein mutiger Umwelt-Rechtsanwalt aus Norddeutschland.

Die Klage wurde zunächst in erster Instanz abgewiesen. Durch anwaltliches Bemühen und gutachterliches Hinzuziehen  des Umweltmediziners Dr.med.Scheiner / München konnte die Wiederaufnahme des Verfahrens in zweiter Instanz erwirkt werden.

Nach dem dritten ausführlichen medizinischen Gutachten von Dr.med.Scheiner im Frühjahr 2003, das unten einsehbar ist, gingen der Beklagtenseite, also dem Freistaat Bayern mit E-Plus samt ihren Gutachtern, die sich im Tonfall immer außerordentlich überheblich zeigten, wissenschaftlich denn doch die Argumente und „die Luft“ aus.  In dieser für den Freistaat Bayern und die Betreiberseite ungünstigen Situation boten  ihre Anwälte den Klägern einen Vergleich einschließlich Übernahme der gesamten Anwalts-und Gerichtskosten an. Hauptpunkt des Vergleichs: Der Abbau der Mobilfunk-Antenne !!  

Obwohl ein Durchfechten des für die Kläger sich günstig abzeichnenden Rechtsstreites zu einem interessanten juristischen Präzedenzfall geführt hätte, nahm der Kläger –um wegen der  Krebs-Erkrankung seiner Mutter keine Zeit zu verlieren- das Vergleichsangebot  an.

 Kommentar:

Nicht nur der Leidensdruck, sondern auch die wissenschaftliche Sachlage sind eindeutig auf Seiten der Mobilfunkgeschädigten. Auch die Gerichte können sich diesen Fakten auf Dauer nicht entziehen.

Je mehr Bürger fundiert den Klageweg beschreiten, um so mehr wird sich das rechtliche Klima in unserem Lande zu Gunsten der Geschädigten verändern.

Kämpfen lohnt sich !!!

 Dr. med. Hans-Christoph Scheiner

FACHARZT FÜR ALLGEMEINMEDIZIN- CHIROTHERAPIE- HOMÖOPATHIE, PSYCHOTHERAPIE

Dr. med. Hans-C. Scheiner   Franz-Wüllner-Strasse 39   81247 München                         Franz-Wüllner-Str. 39

                                                                                                            81247 München

                                                                                                            Tel:(089)885 222

                                                                                                            Fax: (089)820 42 28

München, 31.01.2003

ÄRZTLICHE STELLUNGNAHME

 AUS UMWELTMEDIZINISCHER SICHT

ZUM SCHRIFTSATZ  DER BEKLAGTENPARTEI

VOR DEM BAYERISCHEN VERWALTUNGSGERICHTSHOF

STREITSACHE M 1 K 96, 1078,

 Der mir vorliegende Schriftsatz der Anwaltssozietät der Beklagtenpartei weist in zentralen streitgegenständlichen Punkten erhebliche wissenschaftliche und medizinische Mängel auf. Dabei stützt sich die Beklagtenpartei auf eine Reihe von Behauptungen bezüglich angeblicher biologischer Irrelevanz  und gesundheitlicher Unbedenklichkeit von Hochfrequenzen im athermischen Bereich auch bei jahrelanger chronischer Exposition, wobei unschwer vielfältige Ungereimtheiten, logische Trugschlüsse, aber auch eine mehr als  bedenkliche  Unkenntnis bzw. ein Nicht-zur –Kenntnis-nehmen der aktuellen  einschlägigen Wissenschaftsliteratur auffällt.

 I.  EIN WISSENSCHAFTSDOGMA:

  „KEINE ATHERMISCHEN EFFEKTE!“

Nun entspricht es dem ausreichend bekannten Wissenschaftsdogma der Mobil-funkbetreiber und vieler offizieller Stellen, dass es ausschließlich thermische biologischen Effekte und damit verbunden natürlich auch  nur thermische Gesundheitsgefährdungen  durch Hochfrequenzen und Mikrowellen  gäbe- schließlich kocht man damit! Starr und apodiktisch wird dagegen jegliches biologische und  gesundheitliche Risiko im „athermischen“ Bereich geleugnet. So auch im Erkrankungsfall der Kläger (siehe dazu den  Beklagten-Schriftsatz  S.:2; S.: 10; S.: 13 u.s.w.). Wobei das angesprochene Wissenschaftsdogma mit einer Vehemenz verfochten wird, die eher an einen Glaubenskrieg als an einen Wissenschaftsdisput gemahnt. Freilich:

nicht einmal durch die in der Anlage als Beweismittel beigefügten Schriften lässt sich die thermische Ausschließlichkeitshypothese  aufrecht halten.

Wenn auf  S.2. und ähnlich lautend auf Seite 10 der Schriftsatz der Beklagten ausführt: „Das Gutachten Dr. Scheiner ändert nichts an der vom BverfG  bestätigten Rechtsprechung...,wonach bei der Einhaltung der Grenzwerte der 26.BIMSchV  eine Gesundheitsgefährdung ausgeschlossen werden kann!“ –dann spiegelt dieser Hinweis zweifelsfrei  einen  wenngleich höchstrichterlichen juristischen Standpunkt zu einem aktuellen Zeitpunkt wider. Wissen und Wissenschaft sind jedoch stets im Fluß. In keiner Weise will ein auch höchst-richterlicher Spruch weitere wissenschaftliche Wahrheitsfindung unterbinden. Insofern wird hier von der Beklagtenseite eine Konfrontation konstruiert, die als solche unsinnig wäre und auch nicht besteht.

II. BESTEHT  DURCH ICNIRP,WHO UND SSK 

     SICHERHEIT DER WISSENSCHAFT?

Offenbar im Bemühen, die chronischen Krankheitserscheinungen der Kläger und die Aussagen ihres Gutachters von vornherein unglaubwürdig zu machen, berufen sich die Beklagten ausschließlich auf die nationale Strahlenschutz-Kommission, die SSK, sowie die „internationale Strahlenschutzkommission“, die „ICNIRP“ (International Commission for Nonionizing Radiation Protection“) Dabei stellen sie die von diesen Institutionen vertretenen Argumente in den Raum, (siehe Beklagten-Schriftsatz S 10)   es sei

a.)    bisher noch nicht gelungen, auch nur  „ansatzweise“ einen wissenschaft-lichen Beweis für eine biologische Wirkung bzw. einer gesundheitlichen Beeinträchtigung – abgesehen von den erwiesenen thermischen Effekten.- zu erbringen“.  Zum weiteren stände

b.)    nach dem bisherigen Wissensstand fest, dass von der Mobilfunkanlage

...keine gesundheitliche Beeinträchtigung ausgehe, weil die Grenzwerte eingehalten würden. Wörtlich auf S 10: “ In diesem Fall  kann nämlich nach dem bisherigen Stand der Wissenschaft und Technik eine Gesundheitsbeeinträchtigung ausgeschlossen werden.“ Schließlich säßen in der SSK, der ICNIRP und der WHO Experten, die „im Gegensatz zu anderen“ in der Lage wären, die Risiken von hochfrequenten elektromag-netischen Feldern „qualifiziert“ zu beurteilen.

 Zudem so, (S. 10 weiter unten) würde die  WHO bestätigen, .., dass die von der ICNIRP erarbeiteten Richtlinien „einen ausreichenden Schutz vor elektromagnetischen Feldern bieten!“

  Diese Sicherheitsbehauptung der Beklagten, die sich bezüglich der Grenzwerte letztlich auf die WHO beruft, wird rasch unglaubwürdig, wenn wir  deren Aussage in ihrer WHO-Broschüre 10/99 zur Kenntnis nehmen. Dort ist  nämlich zu lesen:

Keine Normierungsbehörde hat Expositionsrichtlinien mit dem Ziel erlassen, vor langfristigen gesundheitlichen Auswirkungen, wie einem möglichen Krebsrisiko, zu schützen.“

 Nun ist unstrittig, daß sich die Strahlenschutzkommission (SSK) ohne eigene Forschung auf die Grenzwertempfehlung der WHO und der „ICNIRP“ bezieht. Die SKK ist als Einrichtung des Umweltministeriums aber dem Bürger und seinem Gesundheitsschutz verpflichtet. Dieser gesundheitlichen Fürsorge-pflicht kommt das  SKK jedoch nicht nach, wenn sie sich auf Grenzwert-empfehlungen von Organisationen beruft, die unverblümt eingestehen, daß sie mit dem Gesundheitsschutz der Bürger - etwa vor Krebs - nichts zu tun haben!

 Doch auch die unter Punkt a.) aufgeführte Behauptung der Beklagten, es sei bisher auch nur  „ansatzweise“ nicht gelungen , einen wissenschaftlichen Beweis für eine biologische Wirkung bzw. einer gesundheitlichen Beeinträch-tigung – abgesehen von den erwiesenen thermischen Effekten - zu erbringen“, erweist sich vielfältigst als unhaltbar.  

So ist in dem als Beweismittel eingereichten WHO-Papier

WHO-Information, Fact Sheets“Anlage B26 i

etwa auf S.4 ,Punkt 3., den  Autoverkehr betreffend, ohne wenn und aber zu lesen: „Untersuchungen zufolge ist die Gefahr von Verkehrsunfällen deutlich größer, wenn Mobiltelefone während des Fahrens benutzt werden (dies bezieht sich sowohl auf Geräte , die in der Hand gehalten werden, als auch auf Geräte mit Freisprecheinrichtung).“ Ende des Zitats.

 Diese Aussage wird abgestützt durch Studien, die auch die WHO anerkennen muß: so eine große kanadische Erhebung  durch

1.)             Redelmeier und Tibshirani ( 1997) die bei Benutzung von Mobiltele-  fonen ein 4 - 5,9 faches Unfallrisiko vorfanden.

„Wer im Auto sein Mobiltelephon benutzt, lebt gefährlicher,als bisher angenommen,“ so die kanadischen Forscher Redelmaier  und Tibschirani von der Universität Toronto. Nach ihrer Aussage liegt die Wahrscheinlichkeit für einen Crash mit Mobilfunktelefon ungefähr ebenso hoch wie bei Volltrunkenheit. Zudem sei „Mobiltelefonieren im Auto deutlich riskanter als Radio hören, oder sich mit einem Beifahrer zu unterhalten“. Diese Studie von 1997, so meinen sie, hätte die Gefahren wahrscheinlich sogar unterschätzt. „Ein generelles Verbot von Handys im Auto sei deshalb sinnvoll und gerechtfertigt“

Diese Aussage der oben genannten Autoren aus dem Internet wird weiterhin  gestützt durch die epidemiologische Studie  

2.)Violanti u.a.  (1996) die bei 50-minütigem Gebrauch von Mobilfunk        während  des Fahrens verursacht eine hochsignifikante 5,6 fache Erhöhung des Unfallrisikos vorfanden, sowie

3.)  Violanti u.a. (1998), die eine 2-fache Vermehrung von tödlichen Unfällen durch Gebrauch von Schnurlostelefonen im Auto ermittelten.

 In diese Richtung weist  auch eine Untersuchung des ADAC mit Prof. Unger von der Univ. Bremen im Jahre 1997, der in einem Reihenversuch mit 49 Probanden eine 11-fache Vermehrung von Spur- und Bremsfehlern bei Benützen einer Mobilfunk-Freisprechanlage während des Fahrens im Auto, sowie eine Verdreißigfachung der Spur- und Bremsfehler bei Benützen eines Handys ohne Freisprechanlage feststellte. Nach seinen Aussagen hätte keiner der routinierten Fahrer  unter diesen Umständen die Fahrprüfung bestan-den! (Bericht der SZ vom 25.10.1997) Nicht umsonst sprach der Gesetzgeber daher ein Verbot von Mobilfunkgebrauch während des Fahrens aus.

 Nun ist die Benutzung von Mobilfunk in einem Fahrzeug prinzipiell äußerst problematisch, weil das Blechgehäuse des Autos einen „Faradayschen Käfig“ bildet, der das Austreten der hochfrequenten Signale außerordelich erschwert, weshalb das Handy auf eine vielfach gesteigerte Strahlungsleistung –und damit verbunden auf ein noch höheres Schädigungspotenzial umschaltet. Höchst bedenkliche, die vermehrte Unfallgefährdung verständlich machende

pathologische Änderungen der Gehirnfunktion fanden :

 4.) Lamble u.a. (1999), die eine mobilfunkbedingte Verschlechterung der „kognitiven Aufnahme sowie der Wahrnehmungsschwelle beschrieben.

Doch auch viele anderen nationalen und internationalen, häufig von Industrie und Regierung in Auftrag gegebenen Forschungspublikationen zeigen deutlich mobilfunk-bedingte neurologische Veränderungen: so fanden

 5.) Preece u.a. (1999) Störungen und Verlängerung der Reaktionszeit, 

 6.)Eulitz mobilfunkinduzierte  ungewöhnliche Gehirnpotentiale (siehe unten die Ausführungen über EEG-Veränderungen). 

7.)Freude u.a., ermittelten als Forscher des Bundesamtes  für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Berlin eine generelle Verlangsamung der Gehirntätigkeiten unter Mobilfunkeinfluss, und

8.)Hladky u.a. eruierte bei Hochfrequenz- und Handystrahlenexposition eine  signifikante Verschlechterung der Reizbeantwortung im Sinne einer Verlang-samung des Reaktionsvermögens , lebensgefährlich im Straßenverkehr,  sowie eine deutliche Herabsetzung der Gedächtnisfunktion. Dies  wurde auch durch die Untersuchungen von

9.)Koivisto u.a. sowie durch

10.)Krause u.a. bestätigt.

Gleichzeitig sei auf eine große epidemiologische Studie von

11.)Prof. H. Mild vom Krebsforschungsinstitut Orebro/ Schweden  hingewiesen, der bei 11.000  Skandinaviern in der Hälfte aller Befragten dosisabhängige mobilfunkbedingte Beschwerden wie Schwindel, Unwohlsein, Konzentrationsstörungen, Gedächtnisverlust, Erschöpfung, Kopfschmerzen u.a.m. ermitteln konnte.

 Doch zurück zu dem als Beweismittel vorgelegten WHO-Informationspapier vom Juni 2000: wenngleich nur ein kleiner Ausschnitt der einschlägigen wissenschaftlichen Literatur gerade Erwähnung fand, wird niemand vernünftigerweise leugnen, daß einer 4 bis 5,6 fache Verkehrsunfall-häufigkeit mit doppelt so hohem tödlichen Ausgang keine Gesundheits-störung und kein “biologischer Effekt“ im athermischen Bereich wäre. Wurde sie doch  durch eine Strahlendosis weit unterhalb der angeblich Sicherheit gewährenden Grenzwerte -beim E-Netz sind es 900.000 (Neunhunderttausend) nW/cm2(!),- ausgelöst. Wenn sich mobilfunkbedingte pathologische zentralnervöse Veränderungen bereits bei 100 nW/cm2 und darunter nachweisen lassen, (siehe unterBlut-Hirn-Schranke, S.10 der Eigenen Stellungnahme vom 31.10.2002 ), liegen diese angeblich  Sicherheit bietenden Grenzwerte 9000 fach über der Hirnschädigungsgrenze! Wobei nachvollziehbar auch die mehrfache Hirnschädigungsrate  von 900 nW/cm2 als Dauerbestrahlung - wie im Fall der Kläger- weit mehr als ausreichend ist, um erheblichste  Gesundheitsstörungen hervorzurufen.

 III.EINGESTÄNDNIS DER ICNIRP: ERHÖHTES KREBSRISIKO!

Im gleichen WHO-Papier (Beweismittel B26) erfolgt ferner das  Eingeständnis erhöhten Tumorwachstums im Tierversuch unter Mobilfunk-Einfluss, ein Ergebnis, dass im Mai 1997 einschlug wie eine Bombe. War der Projektleiter der australischen Wissenschaftsgruppe, die im Klinikum von Adelaide die Versuche unter exakten Bedingungen durchführte, doch niemand geringerer als der vorherige Chairman der ICNIRP, Dr. Michael Repacholi,(siehe Lit. Nr 12) nach eigenem Bekunden zudem ausgesprochener Mobilfunkbefürworter. Wie Dr. Repacholi in der TAZ am 07.05.1997 ausführte, war das Versuchsmodel „das bisher beste, um etwas über den Zusammenhang von Mobilfunkwellen und Krebs auszusagen. Wir (Dr. Repacholi und seine australischen Kollegen) haben im Doppelblindversuch hundert Mäuse 1 ½ Jahre täglich zweimal eine halbe Stunde mit der Strahlendosis bestrahlt, die auch ein Handynutzer beim Telefonat erfährt. Da die Forscher von einem „Null-Effekt“ ausgingen, wurden genveränderten Mäuse für die Studie verwand, Tiere, denen ein Krebsabwehr-Gen fehlte, um so gleichsam im Zeitraffersystem eine mögliche Krebsgefährdung zu entdecken. Das Ergebnis war frappant: Die bestrahlte Mäusegruppe entwickelte 2,4 fach so häufig Krebs in Form von Lymphomen!

 Während bei der unbestrahlten Gruppe 22 Tiere an Tumoren starben, waren es bei der bestrahlten Gruppe 43! Aufgrund der unterschiedlichen Überlebenszeit und der Beeinflussung durch andere Erkrankungen ermittelten die Forscher ein statistisch  2,4 fach häufigeres Auftreten  von Blutkrebs bei den bestrahlten Versuchstieren im Vergleich zu unbestrahlten Referenzgruppe. Ein Ergebnis das normalerweise rasche politische Reaktion (Ausbaustopp, Grenzwertsenkung, etc.) verlangen würde.

 Diese 2,4 fache Vermehrung von Krebs im Tierversuch ist auch insofern interessant, als 13.)Prof. Hardell (2000) vom Krebsforschungsinstitut Orebro Schweden bei einer neurochirurgischen Auswertung von Gehirntumorfällen feststellte, dass Gehirntumoren speziell im Schläfenlappen so gut wie immer mit der Seite übereinstimmen, mit welcher der Patient mit einem Handy telefoniert hatte. Die Schwedischen Forscher ermittelten aufgrund ihres Gehirntumorkollektivs ein 2,4 faches Risiko, durch Mobilfunk an einem Gehirntumor zu erkranken. Zwar war das Kollektiv noch relativ klein; zudem waren es Patienten, die beinahe 20 Jahre mit einem analogen System telefoniert hatten.-Erst um 1990 wurde in Schweden der digitale Mobilfunk eingeführt. Mögliche Erkrankungsgipfel sind erst mit einer Latenzzeit von 15-20 Jahren zu befürchten. Die Ergebnisse sind jedoch nach Aussagen der Epidemiologen ernst zu nehmen und fügen ihren Teil dazu bei, die Aussage der Beklagtenseite über angeblich jegliches Fehlen von Gesundheitsstörungen im athermischen Bereich als unhaltbar zu entlarven.

Wenn die WHO nun im Beweismittel B26 vermehrte Krebshäufigkeit im Tierversuch eingesteht, wir uns gleichzeitig vergegenwärtigen, daß die WHO keineswegs den Anspruch erhebt, vor Langzeitrisiken wie etwa Krebs zu schützen, (siehe oben), die WHO zudem offenkundig vor Mobilfunknutzung im Straßenverkehr auf Grund auch von ihr nicht angezweifelter Studien warnt, dann ist die  unablässig wiederholte Behauptung, „es gäbe –auch im Ansatz- keinen einzigen wissenschaftlichen Hinweis auf Gesundheitsschädgung im athermischen Niedrigdosisbereich,“ durch die WHO selbst  im Beweismittel  B26 der Beklagten  widerlegt!

 Nun ist, wie ausgeführt, die WHO in Sachen Mobilfunk als nicht gerade  verbraucherfreundlich zu bezeichnen, da nach eigenen Worten ja „keine Normierungsbehörde (also  auch nicht WHO und „ICNIRP“ -) Expositions-Richtlinien mit dem Ziel erlassen hat, vor langfristigen gesundheitlichen Auswirkungen, wie einem möglichen Krebsrisiko zu schützen.“

 IV. ICNIRP ALS „MOGELPACKUNG“

Die von der Beklagtenseite  so vielgerühmte Kompetenz der WHO ist aber nicht nur wegen ihrer in Sachen Verbraucherschutz „zurückhaltenden“ Einstellung mit einem großen Fragezeichen zu versehen. In ihrem Bemühen, jede Wissenschaftsposition außer der ihr genehmen als unseriös zu diskreditieren, beruft sich die Beklagtenseite auf die „internationale Strahlenschutzkommission,“ die „ICNIRP“. Wie gleich ersichtlich, sind bezüglich der wissenschaftlichen und ethischen Kompetenz dieser Organisation größte Zweifel angezeigt.

Dies hat folgende Vorgeschichte: Bis zum Jahr 2001 wurden alle Regierungen der Welt im Glauben gelassen, die ICNIRP wäre, was sie bis dahin immer vorgab, eine Unterorganisation der WHO, also der UNO. Weil sich die ICNIRP durch keine demokratische Wahl zusammensetzte, war dies ihre einzige Legitimation in ihrer Funktion, die Grenzwerte für nichtionisierende Strahlen sowohl für die Bürger der Welt  als auch für die milliardenschwere Mobilfunklobby zu erstellen.

 Da sich die ICNIRP in ihrer außerordentlich hohen Grenzwert-Setzung wenig verbraucherfreundlich erwies, sammelte die Schweizer Bürgerinitiative um Hans-Ulrich Jakob weltweit 40.000 Unterschriften, getragen von 65 Organisationen und 63 Wissenschaftlern, mit dem Begehren, die mobilfunkfreundlichen Mitglieder (Siehe Anlage 1) der ICNIRP durch unabhängige Wissenschaftler zu ersetzen. Diese Petition wurde an den UNO-Generalsekretär Kofi Annan geschickt. Nach einem dreiviertel Jahr  des Wartens und der mehrfachen Anfrage kam  schließlich die verlegene Antwort der Vertretung des Generalsekretärs, vom  Sitz der WHO in Genf, und dieser Brief  schlug vom Inhalt ein wie eine Bombe: Die ICNIRP, so die Antwort,  sei gar keine Unterorganisation der WHO und der UNO. Die ICNIRP sei eine NGO, eine private Nichtregierungsorganisation, Sitz in München!

Ein eingetragener Verein also, selbsternannt wie viele andere, weder demokratisch noch durch die UNO legitimiert, ein Club, der im Sinne seiner „Reinerhal-tung“ seine Mitglieder selbst bestimmt, nur mit der Besonderheit, „unter dem Mäntelchen der WHO“ (Zitat H.U.Jakob) die Grenzwerte für die elektro-magnetische Belastung weltweit  zu bestimmen. Deutschland etwa übernahm sie 1 zu 1!   Siehe dazu

         Anlage 1, das Schreiben der WHO an die Gruppe H.U.Jakob durch die

                     Vertretung in Genf, Executive Director Ann Kern, sowie

        Anlage 2, den Bericht der Schweizer Bürgerinitiative H. U. Jakob,

 Bezeichnen  kritische Zungen die ICNIRP wegen fehlender demokratischer Legitimation schlicht als mobilfunkfreundliche „organisatorische Mogelpackung, fällt die inhaltliche Kritik aus berufenem Mund weit bestürzender aus.

 V: „DIE ICNIRP- RICHTLINIENKRITIK“

       VON PROF.DR.NEIL CHERRY

 (Siehe dazu eigene Anlage 3)

Der weltbekannte Umweltphysiker Prof. Dr. Neil Cherry von der Lincoln-Universität Neuseeland, untersuchte in seiner bei internationalen Prozessen verwandten „ICNIRP- Richtlinien-Kritik“(1999) die „ICNIRP- Guidelines“, Grundlage der SSK-Schrift (Beklagten- Anlage B25) sowie der bundesdeutschen  Grenzwertgebung. Nimmt man das 115 seitige Werk zur Kenntnis, fällt auf, daß sich  darin ganze 20 (zwanzig) Zeilen(!)  mit dem so wichtigen Kapitel des genetischen Risikos von Hochfrequenzen auf das Erbgut,(„Gentoxicität“) befassen! Eine ganze halbe Seite  wird demnach dem genetischen  Schicksal der Nachkommenschaft von 6 Milliarden Menschen auf diesem Planeten zugebilligt,  jenem Risiko, mit dem wir sowohl den ungeborenen Kindern im Mutterleib als auch späteren Generationen unseren Stempel infolge unseres „Mobilfunk- und Mikrowellenkonsums“ aufdrücken; und dies in Form von Erbkrankheiten, kindlicher Leukämie, sowie von vermehrten Tod- und Missgeburten!

Diese wurden von skandinavischen Forschern bei Physiotherapeutinnen, die mit medizinischen Kurzwellen-Diathermiegeräten während ihrer Schwangerschaft  arbeiteten, von

15.) Kallen B. u.a.(1982)  mit statistischer Signifikanz beschrieben.

Die ICNIRP dagegen stellt unzutreffender Weise „keine Signifikanz“ fest! (Siehe S. 68 der Beklagtenanlage  B 25)

Genbrüche, sichtbar gemacht: siehe dazu ein Bild eigene Anlage 4)

 In zwei weiteren diesbezüglichen Erhebungen musste die ICNIRP jedoch ein „erhöhtes Risiko an Fehlgeburten und Geburtsfehlern“ einräumen ,

(B 25 S. 68) nämlich in den Arbeiten von

 16.)Larsen u.a. sowie von Quellet-Hellstrom und (1993) Stewart .

 Trotzdem resümiert  die ICNIRP  in den letzten 4 dieser 20 Zeilen hinsichtlich dieses schicksalsentscheidenden Aspektes der  Erbgutbelastung (der „Gentoxicität“) beim Menschen,:“ Trotz der im Allgemeinen negativen Ergebnisse dieser Studien wird es schwierig sein, ohne weitere epidemiologische Daten über stark exponierte Personen und präzisere Expositionsermittlung eindeutige Schlüsse über die Reproduktionsgefährdung  zu ziehen“.

Was doch bedeutet, daß auf Grund menschenverachtender Grenzwerte noch mehr Totgeburten,  kindliche Leukämiefälle und Missbildungen auftreten müssen, bis die „Wissenschaft zu eindeutigeren Schlüssen gelangt“! (S 68 B 25)

Auf S. 68 Anlage  B 25  ist bezüglich der „Auswirkung auf die Fortpflanzung zu lesen:„Zwei umfangreiche Studien an Frauen , die mit Mikrowellen-Diather-mie behandelt wurden,um Schmerzen der Gebärmutterkontraktionen während der Wehen zu lindern, erbrachten keine Beweise für nachteilige Auswirkungen auf den Fötus“. Gemeint sind damit zwei kurze Arbeiten von

17.) und 18.) Daels 1973,1976 .

Gerade diese beiden Beispiele zeigen das in höchsten Maß bedenkliche Wissenschaftsverständnis der ICNIRP (und damit auch der SSK) in ihrem Umgang  mit der Wahrheit. Handelt es sich bei diesen Schriften von Daels ( 4 sowie 2 Seiten) doch nicht um zwei  „umfangreiche Studien an Frauen“ (Originalton ICNIRP), sondern um zwei kleine beschreibende Erläuterungen einer schmerzstillenden  Therapie bei der Geburt. „Nachteilige Wirkung auf den Fötus“ konnte es dabei sowieso nicht geben, weil das Geburtsobjekt nicht ein „Fötus“ in einem frühen Schwangerschaftsstadium, sondern ein ausgereiftes Kind im 9. Monat war. Spätere „Auswirkungen “ der Bestrahlung auf das Kind wurden also weder beschrieben noch untersucht.

Trotzdem versucht die ICNIRP den Eindruck zu erwecken, Hochfrequenz-bestrahlung von ungeborenen Kindern hätte sich in einem frühen Schwangerschaftsstadium bei Föten in „umfangreichen Studien“ als unproblematisch erwiesen!

Wie soll man solche Täuschungsmanöver im Umgang mit der Wahrheit deuten, noch dazu, wenn die Opfer unsere Kinder  sind? !

 Krasse Fehlinterpretationen zeigt die „Empfehlung der Strahlenschutzkommission“ (Anlage  B 25), welches gleichzeitig ja auch ein  ICNIRP-Papier darstellt, auch bei der Bewertung des Krebsrisikos. Aus einem riesigen internationalen Literaturfundus von weit über hundert kritischen Studien hat sich die ICNIRP ganze 13 Studien herausgegriffen und diese unzutreffend gewertet und kommentiert. So wählt sie als Zeugen der angeblichen Krebsunbedenklichkeit durch  Radarstrahlen, also dem Mobilfunk ähnlichen Frequenzen (1-10GHz)  die Arbeit von

 19.) Baron und Baraff 1958,  die bei einem kleinen Kollektiv durch eine zu kurze Beobachtungszeit von 4-13 Jahren  nach der Exposition gekennzeichnet ist, zu kurz,  um bei Krebsfällen bereits Signifikanz festzustellen. Diese unbrauchbare Studie wird jedoch irreführender Weise verwandt, um vermehrtes Auftreten von Krebs bei Radarexposition in Abrede zu stellen.  Nebenbei eine Position, die heute auch offiziell verlassen wurde, und die Schutzbehauptung über „fehlenden Nachweis von Gesundheitsgefährdung durch Hochfrequenzen“ ad absurdum führt. (Der Spiegel, 27/2001,SZ 25.4.2001)  

In der Folge werden bezüglich der Krebsgefährdung durch Hochfrequenzen 

 20.) Robinette u.a. (1980) zitiert. Ihre Arbeit zeigt Auswirkungen bei Radar-exponierten Soldaten und Wartungspersonal während des Koreakrieges. Trotzdem behauptet die ICNIRP, „Auswirkungen auf die Gesundheit“ -obwohl signifikant nachgewiesen-„wären nicht aufgetreten“!

Ähnliche, den Wahrheitsgehalt auf den Kopf stellende Behauptungen praktiziert die ICNIRP auch in einer den gesunden Menschenverstand geradezu verachtenden Weise bei der Studie von

 21.)Lilienfeld u.a. 1978. Diese beschreibt ein trauriges Stück kalten Krieges:

Im Zeitraum von 1953 bis 1976 wurde die Amerikanische Botschaft in Moskau durch die Sowjets mit Radarstrahlen mit einer Durchschnittsstärke von 1000-2000nW/cm2  bestrahlt- eine Intensität, welcher sich  auch die Kläger durch die Sendeanlage im unmittelbaren Außenbereich ihrer Wohnung ausgesetzt sehen. Dabei zeigte sich bei einem Kollektiv von 4500 Personen, von Botschaftsangehörigen ein drastisches Ansteigen von Krebs und vielen anderen Erkrankungen. Gegenüber einem unbestrahlten Vergleichkollektiv von 7500 Angehörigen von Botschaften in anderen Ostblockstaaten  zeigte die Moskaugruppe ein  erschreckend erhöhtes  Krebs- und Leukämie-Risiko:

Erwachsenen-Leukämie zeigte sich 2,5 mal häufiger,

Kindliche Leukämie      war             3    mal häufiger,

weiblicher Brustkrebs    war             4    mal häufiger,

weiblicher Genitalkrebs war             5    mal so häufig,

Hirntumor bei Erwachsenen gar     20    mal so häufig!

 Obwohl neben vielen anderen Erkrankungen Krebs die häufigste Todesursache war, behauptet die ICNIRP dreist, es hätten  sich in der Studie „keine Hinweise für eine erhöhte Mortalität und Morbidität“ ergeben.

 Ähnlich fahrlässig geht diese von der Beklagtenseite so hochgelobte private Institution mit der wissenschaftlichen Wahrheitsfindung  auch bei den übrigen der 13 epidemiologischen Studien um,  (Siehe dazu die „ICNIRP-Richtlinien-Kritik“ von Prof. Dr. Neill Cherry. Dabei resümiert Prof. Dr. Cherry zusammenfassend: ,( eigene Anlage  3  auf S. 28) 

 Ich zeige klar und schlüssig, dass hier eine Voreingenommenheit gegen die Entdeckung und die Anerkennung  von schädlichen Wirkungen besteht, die soweit geht, dass die vorhandenen Studien, welche diese Wirkungen beweisen, ignoriert werden, und diejenigen, die man ausgewählt hat, werden falsch dargestellt, falsch interpretiert und falsch gebraucht. Die ICNIRP- Bewertung von Wirkungen wurde durchgesehen und als ernsthaft fehlerbehaftet befunden. Sie enthält ein Muster von Voreingenommenheiten, bedeutenden Fehlern, Weglassungen und absichtlichen Verdrehungen.“

 Prof. Cherrys Aussagen hielten sowohl in Australien als auch in Neuseeland gerichtlicher Prüfung stand. Prof. Cherry informierte auch das Europäische Parlament in Straßburg .  Der Umweltausschuss des EU-Parlamentes wirft in seinem Beschlussentwurf für den 8.3.99 der EU und der WHO vor, bislang die Ergebnisse einer großen Zahl wissenschaftlicher Publikationen ignoriert zu haben. „Angesichts der Vielzahl wissenschaftlicher Befunde könne man weder das Krebsrisiko noch andere biologische Effekte einfach abtun...“ 

In Anbetracht der Tatsache, daß das WHO-Papier (Anlage B 26) einen Tierversuch durch

22.)Dr.  Repacholi, M., 1997,  erwähnt, der bei einem Kollektiv von 100 genveränderten Mäusen ein 2,4 fach erhöhtes Krebsaufkommen durch handy-übliche Mobilfunkbestrahlung 2 mal täglich 1 / 2 Stunde über 18 Monate erbrachte, Dr. Repacholi zudem selbst als ehemaliger Chairman der ICNIRP ein entschiedener Befürworter der Mobilfunktechnologie war, sollte sich  der letzte Zweifel an der Unhaltbarkeit der Behauptung über angeblich „fehlende Beweise gesundheitlicher Schädigung im athermischen Bereich“ erübrigt haben, wie sie von S. 10 bis S. 16 des gegenparteilichen Schreibens unablässig und ohne ersichtlichen Erkenntnisgewinn wiederholt werden.

Nicht die mobilfunkkritische geschädigte Klägerseite leidet demnach an den vielbeschworenen Wissenschaftsdefiziten, sondern die Beklagten sowie die ICNIRP und die SSK- auf die sie sich kritiklos beruft.

 Im Arzneimittelbereich wird der Tierversuch ja zum Nachweis der Unschädlichkeit eines Produkts zwingend gefordert. Beim Vorliegen einer Krebsgefährdung im Tierversuch –wie sie beim Mobilfunk vorliegt, würde das Produkt, das Medikament, vom Markt genommen!

Nach vorherrschender wissenschaftlicher Logik in der Medizin wäre alleine durch die Ergebnisse des Dr. Repacholi ein erhebliches Krebsrisiko und eine schwerwiegende Gesundheitsgefährdung erwiesen, der nächste Schritt politischer Entscheidungsträger und des Gesetzgebers müssten zumindest eine  drastische Grenzwertsenkung  sein. Somit hat sich die unablässig beschworene „Unbedenklichkeit und Sicherheit“ der Grenzwerte auch im Fall der Tierversuche- es gibt ihrer etwa 10, welche Cancerogenität eindeutig nachweisen- auch hier für jeden ersichtlich ad absurdum geführt!

 Nachtrag: Um eine absolut aktuelle neue Untersuchung von italienischen Medizinern bezüglich des Krebsrisikos zu zitieren, sei auf die Leukämiezellen-Studie von Marinelli S. und seiner Kollegen vom „National research council Bolognaaus dem Jahr 2002 verweisen. Leukämiezellen wurden mit der D-Netz Trägerfrequenz von 900 MHz und 100 mW Leistung bestrahlt (als maximale Strahlung wird von vielen Handys typischerweise 2 W erreicht, obwohl die meisten nur 1/10 dieser Leistung benützen). Nach 24 Sunden Dauerbestrahlung waren 20% weniger Leukämiezellen in der bestrahlten Probe im Gegensatz zur nicht bestrahlten Referenzprobe. Nach 48 Stunden stellten die Forscher jedoch fest, dass die Leukämiezellen in der bestrahlten Probe sich rapide zu vermehren und aggressiv zu teilen begannen. Ein leider sehr eindeutiger Hinweis auf vermehrte Cancerogenität von Mobilfunkfrequenzen.

Dies wird  auch gerichtlicherseits so in Spanien gesehen. Anlass richterlichen Einschreitens war eine dramatische Häufung von Leukämie (4 Leukämiefällen innerhalb nur eines Jahres) bei den Schulkindern einer Schule in Valladolid, Nordspanien, nachdem  in der unmittelbaren Nachbarschaft eine umfangreiche Anlage mit 36 Mobilfunkantennen installiert worden war! Zusätzlich waren auch bei den umliegenden Anrainern der Anlage 10 neue Krebs- und Leukämiefällen zu beklagen. Das zuständige Gericht ordnete  daher die umgehende Entfernung der Mobilfunkantennen an- natürlich gegen flammenden Protest der Betreiber. Diese hatten die Schließung der Schule angeregt! (siehe dazu eigene Anlage 5)

 VI. DISKUSSIONSPUNKT „WISSENSCHAFTLICHKEIT“

Wenn die Beklagten in Ihrem Schriftsatz aus Seite 15 behaupten, in den Ausführungen der Kläger befänden sich eine „Vielzahl von Mängeln“, welche „die gebotene Objektivität und Seriosität“ vermissen lassen, dann ist nach obigen Ausführungen  zu fragen, ob die Beklagtenpartei hier nicht einer psychischen Projektion unterliegt: Wirft sie dem Unterzeichner doch unablässig genau jene Mängel vor, die sich vielfachst in ihrer eigenen Beweisführung vorfinden lassen.

 Unsinnig und aus der Luft gegriffen ist auch die Rüge angeblich „älterer Quellen“. Zum einen sind die meisten Publikationen relativ jungen Datums. Zum anderen kann wissenschaftlicher Wahrheitsgehalt als solcher nicht veralten: Obwohl bereits mehrere hundert Jahre alt, haben die Erkenntnisse eines Galileo Galilei und die Gesetze der Schwerkraft eines Newton noch heute ungebrochene Gültigkeit.

 Ähnlich nicht nachvollziehbare Kritik erfährt die Diagnose des Klägers. Man frägt sich, was die Beklagtenseite eigentlich will: Zum einen möchte sie die naturgemäß subjektiven Beschwerden des Klägers in Form der Schlafstörungen und des Tinnitus „ in keiner Weise in Zweifel ziehen“, akzeptiert demnach ihre objektive Existenz. Zum anderen fordert sie im gleichen Atemzug, sich selbst widersprechend, einennaturwissenschaftlichen Nachweis des subjektiven Beschwerdebildes, welcher ihr ja in Form des wissenschaftlich nicht anzweifel-baren deutlich reduzierten Melatoninwertes, des Schlafhormons, sowie in Form der Dunkelfeldmikroskopie, den Tinnitus betreffend vorliegt.

Diese Befunde, deren unmittelbare Aussagekraft vernünftiger Weise niemand  in Abrede stellen kann, sind ihr aber auch wieder nicht recht, weshalb man den Eindruck gewinnt, der Beklagtenpartei wären die Argumente restlos ausgegangen, und sie suche jetzt verzweifelt nach Scheinargumenten, um den Kläger damit doch noch für dumm verkaufen zu können.

So konstruiert der Beklagtenschriftsatz labormesstechnische Probleme, die nicht existieren. Die Untersuchung des Melatonins und seiner Abbauprodukte  im Morgenurin ist wie alle medizinischen Laboruntersuchungen ein standardisiertes und kontrolliertes Verfahren, deren medizinische Stichhaltigkeit außer Frage steht. Diese Laborwerte wurden zudem nicht in einer privaten „Laborküche“  ausgekocht, sondern entstammen einem renommierten Großlabor unter laborfachärztlicher Führung.

 Auch die Fragestellung, ob der Patient unter Alkohol oder Medikamenteneinfluss stand oder Raucher ist, erübrigt sich. Ist in der Stellungnahme vom 31.10.2002 doch deutlich ausgeführt, dass sich der Kläger G. (um diesen handelt es sich beim ausgeführten Melatoninwert) aktiv um möglichste Gesunderhaltung bemüht: Dies (Seite 2 dieser Stellungnahme) durch „Meiden von Nikotin, Alkohol und Koffein“. Zudem durch hochdosierte Vitamineinnahme, um nur einige Aspekte seiner gesundheitsbewussten Lebensführung zu nennen. Dementsprechend befand sich der Kläger zum Zeitpunkt der morgendlichen Urinspende weder unter dem Einfluss von Alkohol, Medikamenten, Nikotin oder sonst einer Droge.

Ähnlich unschlüssig grübeln die Beklagten über angeblich fehlenden Qualitätsnachweis zwischen Melatoninhaushalt und Beschwerdebild des Patienten, also den Schlafstörungen und dem vorliegenden Erschöpfungssyndrom.

 VII. SYMPTOME DES KLÄGERS IM LICHT

       INTERNATIONALER FORSCHUNGSERGEBNISSE

(Siehe dazu auch Eigene Anlage 7)

Der Vorwurf mangelnder wissenschaftlicher Untermauerung der zwangs-läufig subjektiven Symptomatik des Patienten in Form von Schlaf- und Hörstörungen erstaunt auch insofern, als die Klägerpartei  in ihrer Stellungnahme vom 31.10.2002 eine ganze Reihe wissenschaftlicher Arbeiten zitierte, die sich allesamt mit Schlafstörungen von mobilfunk-exponierten Personen auseinandersetzen, so etwa (Nr. 12 Stellungnahme vom 31.10.2002) die Schweizer Forscher um Prof. Altpeter ,den Kurzwellensender Schwarzenburg betreffend. Gerade die exakte Übereinstimmung von Exposition und Schlaflosigkeit mit dem den Bürgern nicht bekannten Ein- und Ausschalten der Sendeanlage, welche hochsignifikant mit protokollierten Schlafstörungen übereintrafen, führten ja zum endgültigen  Abbau  des Kurzwellensenders Schwarzenburg.

 Auch die Untersuchungen des Schlaflabors von Mann und Röschke der Universität Mainz mit ihrer Verringerung der REM-Phasen wurde erläutert; ebenso die epidemiologischen Erhebungen des französischen Prof. R. Santini aus dem Jahr 1999 ,der Müdigkeit und Schlafstörungen als Symptomatik bei unmittelbaren Anrainern von Mobilfunkantennen in einem Ausmaß von über 60% vorfand.

Was die Ohrgeräusche (Tinitus) des Klägers betrifft, so fand Prof. Mild u.a. (Stellungnahme vom 31.10.2002, Lit.- Hinweis Nr. 21) bei einem Kollektiv von 11000 Skandinaviern Ohrgeräusche dosisabhängig zur Mobilfunkexposition. Dies wird auch von Prof. Santini und vielen anderen Forschern bestätigt.

 Zur Melatoninproblematik:

(Anlage7) Wenn die Beklagtenpartei ausführt, daß es „beim derzeitigen Stand der Wissenschaft und Technik nicht einmal Hinweise gäbe, die auf einen Zusammenhang zwischen elektromagnetischen Feldern und den Melatoninhaushalt schließen lassen“ dann setzten solche Äußerungen nun wirklich in  Erstaunen. Beruft sich die Beklagtenpartei doch nicht auf wissenschaftliche Primärstudien, sondern nur auf kursorische Bewertungen anonymer staatlich bestellter Wissenschaftler, die im Namen von Bundes- und Landesbehörden extrem kurze,  der Ernsthaftigkeit der Problematik in keiner Weise  gerecht werdende  Wertungen  abgeben, die alle den gleichen Wissenschaftsdogmatismus widerspiegeln:, dass es eben nur thermische EMF-Effekte gäbe. So etwa gehen die Empfehlungen der SSK (Anlage B24) mit ganzen 13 Zeilen auf die Melatoninproblematik bei Tieren und Menschen in Bezug auf nieder- und hochfrequente elektromagnetische Felder ein, einen Wissenschaftsbereich, der zwischenzeitlich viele Tausende von Seiten füllt. Der Hinweis einer behördlichen Landes oder Bundesanstalt oder der WHO ersetzen nicht – um es juristisch auszudrücken, die wissenschaftlich „Substantiierung“!

Trotz des geradezu schmerzhaften Mangels jeder der Bedeutung des wissenschaftlichen und medizinischen Sachverhalts gerecht werdenden Diskussion offenbaren diese Beweismittel der Beklagtenseite logische und sachliche Unstimmigkeiten. So wird von zwei Arbeiten berichtet, (B24, S. 34) Zitat: „im Blut von wachen Probanden konnte unter anderem auch nach mehrstündiger Mobilfunknutzung keine Änderung der Melatoninkonzentration gemessen werden (23.De Seze u.a., 1999 und Mann und Röschke 1998).

 Bei Kenntnis der wissenschaftlichen Grundlagen der Melatoninausschüttung nimmt dies freilich nicht wunder. Ist doch unstrittig, dass die Melatoninproduktion tagsüber außerordentlich niedrig verläuft, weil die Zirbeldrüse durch den Einfall der hochfrequenten Lichtstrahlen auf die Netzhaut sowie schon maximal blockiert ist. Erst in der Tiefe der Nacht, zwischen 2 und 3 Uhr morgens bei Wegfall der Lichtstimulation der Netzhaut erfährt die Melatoninausschüttung in einem steilen Gipfel auf das zehn bis zwanzig fache ihres Tageswertes. Oder, um es bildlich zu sagen:

Die „Ebbe“ der Melatoinausschüttung am Tage lässt sich auch durch Mobil-funkstimulation